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   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95 (https://dejure.org/1995,14216)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.11.1995 - C-41/95 (https://dejure.org/1995,14216)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. November 1995 - C-41/95 (https://dejure.org/1995,14216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Rat der Europäischen Union gegen Europäisches Parlament.

    Haushaltsplan

  • EU-Kommission

    Rat der Europäischen Union gegen Europäisches Parlament.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.07.1986 - 34/86

    Rat / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Auch die Präzedenzfälle auf dem Gebiet des Haushaltsrechts, nämlich das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155) und die folgenden Urteile, in denen der Unteilbarkeit des Haushaltsplans Rechnung getragen wird, die sich aus den Grundsätzen der Einmaligkeit und der Universalität des Haushaltsplans ergibt, sprechen für diese Lösung.

    (6) - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (angeführt in Fußnote 2).

    (9) - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (angeführt in Fußnote 2).

    (10) - Zum institutionellen Verfahren, das zur Gemeinsamen Erklärung von 1982 führte, verweise ich auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 34/86, in der das bereits zitierte Urteil vom 3. Juli 1986 erging.

    (13) - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (a. a. O.) und Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (angeführt in Fußnote 8).

    Der Gerichtshof hat die Anwendung dieser Vorschrift im Wege der Analogie bereits in zahlreichen Urteilen auf andere Rechtsakte als die ausdrücklich genannten ausgedehnt und u. a. die Aufrechterhaltung der Wirkungen von Richtlinien (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) und auf dem Gebiet des Haushaltsrechts (Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, a. a. O., und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-284/90, Rat/Parlament, Slg. 1992, I-2277) angeordnet.

  • EuGH, 27.09.1988 - 204/86

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    (8) - Im Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (Griechenland/Rat, Slg. 1988, 5323) wurde zwar geprüft, ob bestimmte Haushaltslinien rechtmässig als obligatorische Ausgaben klassifiziert werden konnten.

    (13) - Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 (a. a. O.) und Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (angeführt in Fußnote 8).

    (15) - Vgl. das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (angeführt in Fußnote 8).

  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Der Gerichtshof hat die Anwendung dieser Vorschrift im Wege der Analogie bereits in zahlreichen Urteilen auf andere Rechtsakte als die ausdrücklich genannten ausgedehnt und u. a. die Aufrechterhaltung der Wirkungen von Richtlinien (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) und auf dem Gebiet des Haushaltsrechts (Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, a. a. O., und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-284/90, Rat/Parlament, Slg. 1992, I-2277) angeordnet.

    (24) - Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (angeführt in Fußnote 23), vom 1. Juli 1994 in der Rechtssache C-388/92 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067) und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (angeführt in Fußnote 23).

  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Der Gerichtshof hat die Anwendung dieser Vorschrift im Wege der Analogie bereits in zahlreichen Urteilen auf andere Rechtsakte als die ausdrücklich genannten ausgedehnt und u. a. die Aufrechterhaltung der Wirkungen von Richtlinien (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) und auf dem Gebiet des Haushaltsrechts (Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, a. a. O., und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-284/90, Rat/Parlament, Slg. 1992, I-2277) angeordnet.

    (24) - Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (angeführt in Fußnote 23), vom 1. Juli 1994 in der Rechtssache C-388/92 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067) und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (angeführt in Fußnote 23).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    (17) - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86 (Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 855), wonach "die Grundsätze über die Willensbildung der Gemeinschaftsorgane im Vertrag festgelegt sind und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten oder der Organe selbst stehen".

    (21) - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86 (angeführt in Fußnote 17).

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Der Gerichtshof hat nämlich zum einen entschieden, daß eine Anfechtungsklage, die auf die Vorschrift eines der Verträge gestützt ist, auf die entsprechenden Vorschriften des anderen Vertrages ausgedehnt werden kann ("Die Rechtmässigkeit muß vollständig und umfassend überprüft werden; daher ist diese Bestimmung [Artikel 173 EWG-Vertrag] so auszulegen, daß sie die Zuständigkeit des Gerichtshofes nicht ausschließt, im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer auf eine Bestimmung des EWG-Vertrags gestützten Maßnahme eine gerügte Verletzung einer Bestimmung des EAG- oder EGKS-Vertrags zu prüfen", Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527).

    (8) - Im Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (Griechenland/Rat, Slg. 1988, 5323) wurde zwar geprüft, ob bestimmte Haushaltslinien rechtmässig als obligatorische Ausgaben klassifiziert werden konnten.

  • EuGH, 31.03.1992 - C-284/90

    Rat / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Der Gerichtshof hat die Anwendung dieser Vorschrift im Wege der Analogie bereits in zahlreichen Urteilen auf andere Rechtsakte als die ausdrücklich genannten ausgedehnt und u. a. die Aufrechterhaltung der Wirkungen von Richtlinien (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, und vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) und auf dem Gebiet des Haushaltsrechts (Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, a. a. O., und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-284/90, Rat/Parlament, Slg. 1992, I-2277) angeordnet.
  • EuGH, 18.03.1980 - 92/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    (18) - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1115).
  • EuGH, 11.07.1984 - 222/83

    Commune de Differdange / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-41/95
    Zum anderen hat der Gerichtshof Klagen, die mehrere Verträge betrafen, auch dann zugelassen, wenn sie nur auf die Vorschriften eines dieser Verträge gestützt waren ("... wenn die angefochtene Handlung gleichzeitig und in unteilbarer Weise die Bereiche mehrerer Verträge betrifft, [ist] die Klage insoweit zulässig ..., als die Zuständigkeiten des Gerichtshofes und die Klagemöglichkeiten, die in den einschlägigen Bestimmungen eines der Verträge vorgesehen sind, für eine solche Handlung gelten", Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 222/83, Gemeinde Differdange/Kommission, Slg. 1984, 2889).
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